ADK-Info 1/2026

Nach langem Warten hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) die Übernahme der Ergebnisse der im April 2026 abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des TV-L beschlossen. Darüber hinaus wurden weitere Verbesserungen für die Beschäftigten vereinbart. Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse und deren Auswirkungen.

TV-L-Tarifergebnis übernommen (ohne SuE-Bereich)
Mit der Übernahme des Tarifergebnisses werden die im TV-L vereinbarten Entgeltsteigerungen auch für die kirchlich Beschäftigten umgesetzt.

Die Entgelte steigen in drei Schritten:
01.04.2026: +2,8 %, mindestens jedoch 100,00 €
01.03.2027: weitere +2,0 %
01.01.2028: weitere +1,0 %


Auch die Ausbildungsentgelte werden angehoben:
01.04.2026: +60,00 €
01.03.2027: weitere +60,00 €
01.01.2028: weitere +30,00 €

Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate und reicht vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2028.
Nachzahlung der Entgelterhöhungen. Die rückwirkenden Entgelterhöhungen werden für alle Beschäftigten, die derzeit im Arbeitsverhältnis stehen, automatisch nachgezahlt. Für bereits ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen erfolgt die Nachzahlung auf Antrag. Der Antrag muss bis spätestens 30.11.2026 gestellt werden.


Neue Möglichkeiten für attraktive Arbeitsbedingungen
Mit einer Ergänzung der Dienstvertragsordnung wird ein neuer Gestaltungsspielraum geschaffen. Anstellungsträger und Mitarbeitendenvertretungen können künftig im Rahmen einer Dienstvereinbarung arbeitgeber-finanzierte Leistungen vereinbaren. Damit können Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, zur Gesundheitsförderung und zur Nachhaltigkeit umgesetzt werden.

Mögliche Leistungen sind beispielsweise:
Zuschüsse für Fitnessstudios und Firmenfitnessprogramme
Sachbezüge
Zuschüsse zu Kindertagesbetreuungskosten

Welche Angebote umgesetzt werden, wird vor Ort zwischen Anstellungsträger und Mitarbeitendenvertretung vereinbart. Damit erhalten die Mitarbeitendenvertretungen eine zusätzliche Möglichkeit, gemeinsam mit den Anstellungsträgern konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten zu gestalten.

Jobticket-Zuschuss erhöht
Auch beim Jobticket wurde eine Verbesserung erreicht. Der mögliche Arbeitgeberzuschuss, der durch eine Dienstvereinbarung geregelt wird, wird von bisher 20,00 € auf bis zu 30,00 € erhöht. Damit kann die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs künftig stärker unterstützt werden.

Verbesserungen im Bereich der Kirchenmusik
Auch für die Kirchenmusik wurden wichtige Änderungen beschlossen. Die Regelungen zur Berechnung von Dienstumfängen und zur Eingruppierung werden angepasst. Eine konkrete Verbesserung betrifft Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die nicht fest angestellt sind und Vertretungsdienste übernehmen.
Sie erhalten künftig bei der Vertretungsvergütung die Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Damit wird die Vergütung für Vertretungstätigkeiten verbessert.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?
Mit der Übernahme des TV-L-Tarifergebnisses werden die vereinbarten Entgeltsteigerungen rückwirkend um-gesetzt. Gleichzeitig wurden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitsbedingungen vor Ort weiterzu-entwickeln.
Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung kommt es nun darauf an, dass die beschlossenen Regelungen auch ge-nutzt und im Interesse der Beschäftigten umgesetzt werden. Wir werden die weitere Umsetzung der Beschlüsse begleiten und euch über wichtige Entwicklungen informieren.

Ausblick für den SuE-Bereich
Im Frühjahr 2027 beginnen die Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch die Ergebnisse dieser Verhandlungen zeitnah für den kirchlichen Bereich übernommen werden.
Wenn ihr Fragen habt oder mehr über die Details der Ergebnisse der ADK-Sitzung wissen möchtet, stehen wir euch gerne zur Verfügung.

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